Grenzübergang
 

Aufgrund der Beschlüsse des Wiener Kongresses, auf dem im Jahre 1815 die von Napoleon befreiten Länder neu verteilt wurden entstanden die Grenzübergänge Heidenend und Schwanenhaus. Dabei wurden die Rheinlande dem Königreich Preußen zugesprochen. Am 26.9.1816 kam es nach vielen Beratungen zu einem Abschluss eines Grenztraktates zwischen den Niederlanden und Preußen, dessen Ratifikation am 23.9.1818 in Emmerich erfolgte. In einem Abstand von mindestens 800 Rheinischen Ruten (Kanonenschussabstand) von der Maas legte das Traktat die Reichsgrenze fest. Die zuvor zum Amte Brüggen (Herzogtum Jülich) gehörenden Orte Tegelen mit Steyl, Haus Wambach, Malbeck und Uehlingsheide, fielen aufgrund dieser Grenzfestsetzung an die Niederlande.

 

Grenzübergang Schwanenhaus

Der Grenzübergang Schwanenhaus war wie auch die Grenzübergänge Heidenend und Bahnhof eine Nebenstelle des Hauptzollamtes Kaldenkirchen. Es muss angemerkt werden, dass der Grenzübergang Schwanenhaus stets auf Leuther Gebiet lag, die Hauptzuwegung jedoch über die Venloer Straße erfolgte. Aufgrund der Hauptzuwegung über die Venloer Straße ist der Grenzübergang auch auf allen Bildern Kaldenkirchen zugeordnet. An dieser Grenze gab es um 1823 das erste richtige Zollhaus, und zwar in etwa 700m Entfernung zur Grenze auf Kaldenkirchener Gebiet. Zwischen 1905 und 1907 wurde das neue Zollamt erbaut, das auf den Bildern zusehen ist. Bis zur Eröffnung des jetzigen Zollamtsgebäudes im Jahre 1972 an der Autobahn A61, dienten die Gebäude als Nebenstelle des Hauptzollamtes Kaldenkirchen. Das neue Zollamtsgebäude wurde als Gemeinschaftszollamt für niederländische und deutsche Behörden errichtet. Der abgebildete Grenzübergang Schwanenhaus ist seither für den Verkehr geschlossen, lediglich Fußgänger und Radfahrer dürfen hier während der Tageshelle passieren.

 

Grenzübergang Heidenend