Das evangelische Gotteshaus
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Der Bau des Gotteshauses wurde 1672 vollendet. Das Gebäude durfte damals nicht an der Straße stehen und auch keinen Glockenturm haben. Die so entstandene "Hinterhoflage" ist wesentlich zurückzuführen auf die Unterdrückung der Reformierten im katholischen Herzogtum Jülich des 17. Jahrhunderts. Der Glockenturm konnte deshalb erst 1839 errichtet werden, nachdem das Herzogtum Jülich zu Preußen gekommen war. Das Kirchengebäude ist nach Clemen ("Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz" 1891) "ein einfacher Saalbau aus Backsteinen mit geschweiftem Giebel, in Haustein-Einfassung und neuerem hölzernen Dachreiter mit zwei Glöckchen". |
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